Hinweis für unsere Mitglieder
Auf der gesetzlichen Grundlage der EU-Verordnung Nr. 260/2012 ("SEPA-Migrationsverordnung") wird das heutige Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften bis zum 01.02.2014 durch das dann in Europa einheitliche SEPA-Verfahren abgelöst.
Sollte uns bereits ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegen bzw. bis zur Fälligkeit unserer Forderungen durch Sie erteilt werden, ziehen wir die offenen Forderungen unter der Mitgliedsnummer (Mandatsreferenz) in Verbindung mit unserer Gläubiger-Identifikationsnummer DE86ZZZ00000086788 im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens ein. Die Jahresbeiträge werden im Juli eines jeden Jahres eingezogen.
Ab dem nächsten Einzugstermin im Juli 2015 werden die vorliegenden Einzugsermächtigungen als SEPA-Lastschriftmandat verwendet. Sie selbst brauchen für diese Umstellung nichts zu unternehmen."
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